Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte etc. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
2. Angebot und Liefergegenstand
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefergegenstand wird durch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bestimmt. Änderungen in der technischen Ausführung sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Käufer nachweist, daß die Änderung für ihn unzumutbar ist.
3. Preise und Zahlung/Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist nach Listenpreis verkauft, sind wir an dem am Tag des Vertragsschlusses vorgesehenen Preis drei Monate gebunden. Erfolgt die Lieferung kontraktgemäß oder aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, später, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Unsere Rechnungen sind bei Eingang ohne Abzug fällig. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und nur unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten unseres Vertragspartners und sind nach Aufgabe bar zu zahlen. Auch wenn wir einen Wechsel nicht diskontieren, ist die Forderung während der Laufzeit in banküblicher Höhe zu verzinsen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung, Prospekt, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Wechselmäßig verbriefte Forderungen sind sofort fällig, wenn und soweit sich Wechsel aus Gründen, welche in der Person des Käufers liegen, als nicht diskontfähig erweisen sollten. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel um mehr als 30 Tage, so sind wir nach entsprechender Mahnung befugt, von diesem Zeitpunkt an 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG der Europäischen Zentralbank als Verzugszinsen zu beanspruchen. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch soweit diese gestundet und/oder durch diskontfähige Wechsel verbrieft sind. Außerdem können wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig machen. Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, daß die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
4. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
6. Montage
In unseren Preisen ist eine kostenlose Montage und Inbetriebsetzung der von uns gelieferten Waren nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet. Die erforderlichen Gerüst- und Hebefahrzeuge, sowie ausreichende Hilfskräfte sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, sowie Überstunden werden zu den üblichen Aufschlägen berechnet.
7. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an uns als Ersatz die entstehenden Lagerkosten nach Maßgabe der vorzulegenden Rechnungen zu erstatten. Nach Lieferung von Anlagen hat der Kunde nach erfolgreicher Funktions- prüfung die schriftliche Abnahme zu erklären. Die Frist für die Funktions- prüfung beträgt maximal 10 Tage und beginnt am ersten Werktag nach Übergabe der Anlage. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anlagen, die in der Auftragsbestätigung und/oder gesonderten Vereinbarung definierten Aufgaben erfüllen. Danach gelten die Anlagen als abgenommen, sofern keine schriftliche Mängelrüge seitens des Käufers vorliegt. Erklärt der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht die Abnahme, ist er zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gleichwohl verpflichtet. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise pauschal 40 % des vereinbarten Netto- Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, daß ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufer n bekannt zu geben, uns die zur Geltendmachung unserer Reche erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir befugt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir gegenüber dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen, sowie für von uns vorgenommene Reparaturen beträgt ein Jahr.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten ist Osnabrück.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.